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   OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16   

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https://dejure.org/2016,6637
OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16 (https://dejure.org/2016,6637)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.04.2016 - 2 B 69/16 (https://dejure.org/2016,6637)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. April 2016 - 2 B 69/16 (https://dejure.org/2016,6637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 1 Nr 3 HeimG SL, § 1 Abs 4 HeimG SL, § 13 Abs 1 HeimG SL, § 13 Abs 4 HeimG SL, § 15 Abs 1 HeimG SL
    Einstweiliger Rechtsschutz - sofortige Schließung eines "Seniorenservice"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Fortführung einer betriebenen Heimeinrichtung; Abhängigkeit des Maßes der behördlichen Kontrolle von dem Grad der (strukturellen) Abhängigkeit der Heimbewohner von dem jeweiligen Träger der Einrichtung; Bestimmung des Umfangs der Befugnisse der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABHÄNGIGKEIT; ANORDNUNGEN; AUTONOMIE; BETREUUNGSLEISTUNGEN; EINRICHTUNG; INTERESSENABWÄGUNG; PFLEGELEISTUNGEN; SENIORENSERVICE; SOFORTVOLLZUG; UNTERSAGUNG; VERHÄLTNISMÄßIGKEIT; VERPFLICHTUNG; WAHLFREIHEIT

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Fortführung einer betriebenen Heimeinrichtung; Abhängigkeit des Maßes der behördlichen Kontrolle von dem Grad der (strukturellen) Abhängigkeit der Heimbewohner von dem jeweiligen Träger der Einrichtung; Bestimmung des Umfangs der Befugnisse der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sofortige Schließung eines "Seniorenservice"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Seniorenservice im Saarland darf vorläufig weitergeführt werden - Überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Schließung nicht gegeben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Saarlouis, 22.03.2016 - 3 L 125/16

    Heimerlaubnis - Betriebsuntersagung nach LHeimGS

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22. März 2016 - 3 L 125/16 - wird die aufschiebende Wirkung der Klage - 3 K 124/16 - der Antragstellerin gegen die in dem Bescheid des Antragsgegners vom 22.2.2016 verfügte Untersagung ihres Betriebs ("Seniorenservice A.") wiederhergestellt.

    Mit Beschluss vom 22.3.2016 - 3 L 125/16 - hat das Verwaltungsgericht den Aussetzungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22.3.2016 - 3 L 125/16 - ist begründet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 12 A 241/10

    Einstellungsverfügung gegenüber einem Pflegeheim kann infolge von gravierenden

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid auf die Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - und Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - (jeweils bei juris)) oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauer-Verwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - (jeweils bei juris)) Jedenfalls im Rahmen der vom Senat in dem vorliegenden Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Schließung der Einrichtung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren überwiegt, ist auf die aktuelle Sachlage abzustellen.
  • VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11

    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid auf die Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - und Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - (jeweils bei juris)) oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauer-Verwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - (jeweils bei juris)) Jedenfalls im Rahmen der vom Senat in dem vorliegenden Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Schließung der Einrichtung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren überwiegt, ist auf die aktuelle Sachlage abzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid auf die Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - und Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - (jeweils bei juris)) oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauer-Verwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - (jeweils bei juris)) Jedenfalls im Rahmen der vom Senat in dem vorliegenden Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Schließung der Einrichtung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren überwiegt, ist auf die aktuelle Sachlage abzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 2623/12

    Voraussetzungen für das Unterfallen einer Wohngemeinschaft in den

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid auf die Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - und Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - (jeweils bei juris)) oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauer-Verwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - (jeweils bei juris)) Jedenfalls im Rahmen der vom Senat in dem vorliegenden Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Schließung der Einrichtung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren überwiegt, ist auf die aktuelle Sachlage abzustellen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 51/14

    Einstufung einer Wohngemeinschaft als Teil einer stationären Einrichtung i.S.d.

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    Bei einer derartigen rechtlichen Bindung der Bewohner an einen bestimmten Anbieter der Pflege- oder Betreuungsleistungen ist dann nach dem Landesheimgesetz keine Wahlfreiheit der Bewohner mehr, sondern eine strukturelle Abhängigkeit der Bewohner vom Träger der Einrichtung anzunehmen.(Vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 10.2.2015 - 4 L 51/14 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 04.07.2006 - 11 K 2330/05

    Einzelfall des Betreuten Wohnens; Abgrenzung zu einem Heim

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    Ergänzend sind daneben auch die Aussagen der Beteiligten über deren faktische Handhabung von Bedeutung.(Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14.8.2003 - 22 CS 03.1664 -, und VG Karlsruhe, Urteil vom 4.7.2006 - 11 K 2330/05 -, jeweils bei juris) Allein der Umstand, dass nahezu alle Bewohner in der Vergangenheit die von der Antragstellerin angebotenen Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben, ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass diese in ihrer Wahlfreiheit beeinträchtigt sind bzw. dass - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - eine strukturelle Abhängigkeit der Bewohner von der Antragstellerin vorliegt.
  • VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 CS 03.1664
    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    Ergänzend sind daneben auch die Aussagen der Beteiligten über deren faktische Handhabung von Bedeutung.(Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14.8.2003 - 22 CS 03.1664 -, und VG Karlsruhe, Urteil vom 4.7.2006 - 11 K 2330/05 -, jeweils bei juris) Allein der Umstand, dass nahezu alle Bewohner in der Vergangenheit die von der Antragstellerin angebotenen Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben, ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass diese in ihrer Wahlfreiheit beeinträchtigt sind bzw. dass - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - eine strukturelle Abhängigkeit der Bewohner von der Antragstellerin vorliegt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2016 - 1 M 235/16

    Abgrenzung Pflegeheim zu ambulanter Wohngruppe

    Darauf, ob die Mieter die Pflege- oder Betreuungsdienste im vorliegenden konkreten Fall noch frei wählen können (§ 2 Abs. 5 Satz 2 Ziff. 3 EQG M-V), kommt es nach alldem nicht mehr an (vgl. dazu OVG Saarland, Beschl. v. 11.04.2016 - 2 B 69/16 -, juris).
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